3.1 Für eine gültige Teilnahme müssen auf einem einzigen Kassenbon bzw. einer einzigen Rechnung Aktionsprodukte im tatsächlich gezahlten Gesamtwert von mindestens 20,00 € ausgewiesen sein. Maßgeblich ist der nach Abzug aller Händlerrabatte, Coupons, Gutscheine, eingelösten Bonuspunkte und sonstigen Preisnachlässe tatsächlich gezahlte Betrag für die Aktionsprodukte.
3.2 Bei Erfüllung aller Teilnahmebedingungen beträgt der Cashback 5,00 € pro gültiger Teilnahme. Versandkosten, Lieferkosten und sonstige Kosten außerhalb des Warenwerts der Aktionsprodukte zählen nicht zum Mindest-Einkaufswert und werden nicht erstattet.
3.3 Die Teilnahme ist mit Händlerrabatten, Gutscheinen, Coupons und Bonusprogrammen wie Payback kombinierbar, sofern der Mindest-Einkaufswert gemäß Ziffer 3.1 nach Abzug eingelöster Vorteile erreicht wird. Eine mehrfache Cashback- oder Geld-zurück-Erstattung für denselben Kaufbeleg ist ausgeschlossen.
3.4 Teilnahmeberechtigt sind Käufe bei stationären Apotheken sowie bei gewerblich handelnden Online-Apotheken und Online-Händlern, die Aktionsprodukte rechtmäßig an Verbraucher in Deutschland oder Österreich verkaufen und einen überprüfbaren Kassenbon bzw. eine Rechnung ausstellen. Dies umfasst insbesondere den Protina-Onlineshop sowie Käufe über Amazon.de einschließlich gewerblicher Marketplace-Verkäufer. Nicht teilnahmeberechtigt sind Käufe von Privatpersonen, aus zweiter Hand, bei nicht gewerblichen Verkäufern oder bei Händlern, die die Aktionsprodukte nicht rechtmäßig für den deutschen Markt oder österreichischen Markt vertreiben.
3.5 Zur Teilnahme ist das Teilnahmeformular auf
www.diasporal-cashback.de vollständig auszufüllen und ein Foto oder Scan des Original-Kassenbons bzw. bei Online-Käufen der Originalrechnung hochzuladen. Die Teilnahme setzt die Angabe von Name, E-Mail-Adresse und IBAN voraus. Optionale Fragen zur Marktforschung sind freiwillig und haben keinen Einfluss auf die Teilnahme oder die Auszahlung.
3.6 Der Kaufbeleg muss vollständig und gut lesbar sein. Er muss mindestens die gekauften Aktionsprodukte samt Kaufbetrag, den Namen und die Anschrift der Einkaufsstätte bzw. des Verkäufers, das Kaufdatum, die Bon- oder Rechnungsnummer sowie die Bon- oder Rechnungssumme erkennen lassen. Akzeptiert werden die Formate .jpg, .png und .pdf mit einer Gesamtgröße von maximal 8 MB.
3.7 Bei Online-Käufen muss die Rechnung den Verkäufer, das Rechnungsdatum, die gekauften Aktionsprodukte und deren Preis erkennen lassen. Die Originalrechnung ist aufzubewahren. Bei unklarer Produktbezeichnung kann zusätzlich ein gemeinsames Foto des Aktionsprodukts und des Kaufbelegs hochgeladen werden.
3.8 Der Original-Kassenbon bzw. die Originalrechnung ist bis zum Abschluss der Prüfung und Auszahlung aufzubewahren. Protina oder acardo können bei begründeten Zweifeln oder zur Missbrauchsprüfung die Vorlage des Originalbelegs verlangen. Kann der Originalbeleg auf Aufforderung nicht innerhalb der mitgeteilten Frist vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Auszahlung.